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Kennzeichnen nach Standards!

Kennzeichnen nach Standards!
Leichter und ergonomischer war mobiles Drucken auf Holz noch nie, dank REINER® 940

Egal ob Paletten, Kisten, Holztrommeln oder Verpackungen aus Vollholz, der REINER® 940 kennzeichnet mobil und direkt alle Holzprodukte nach IPPC-Standard.
Weitere Kennzeichnungen wie Datum, Uhrzeit oder fortlaufender Barcode können nach Anforderung hinzugefügt werden. Top-Technik mit zwei Sensoren, schnelltrocknende Tinte und die einfache Benutzung lassen den REINER® 940 zum unentbehrlichen Helfer werden.

Handlicher Inkjet-Drucker REINER® 940Leicht. Mobil. Stabil.

Easy to use!
Mit der speziell entwickelten Software lassen sich einfach per Mausklick Länder und Regionkennung, Registriernummer sowie Kürzel für Behandlungsmethoden nach IPPC Anforderungen an der richtigen Stelle positionieren.

Zusätzlich können Uhrzeit, Datum und fortlaufend nummeriertem Barcode gedruckt werden. Vier individuell zu gestaltende Abdrucklayouts stehen zur Verfügung.
Nach der Übertragung via USB-Schnittstelle kümmert sich die integrierte Bewegungssensorik um einen Top-Abdruck in gleichbleibender Qualität.

Maximale Abdruckgröße: 12,5 x 140 mm.

Trotz der kompakten Abmessungen reicht die Akkukapazität des portablen Markierungsgeräts für bis zu 1000 Abdrucke.
Das spart Kraftaufwand und Zeit.

» Mehr zum Thema Kennzeichnung auf Europaletten / Kennzeichnung auf Paletten

Was bedeutet IPPC?

Die Aufgabe der UN- Unterorganisation „International Plant Protection Convention“ (IPPC) ist es, die Verbreitung und Einführung von Krankheiten an Pflanzen und Pflanzenprodukten zu verhindern und zu kontrollieren.

Mit dem von ihnen entwickelten IPPC- Standard „ISPM 15“ (International Standard of Phytosanitary Measures – internationaler Standard für pflanzengesundheitliche Maßnahmen) wurde die Basis für eine weltweite Vereinheitlichung der Schutzmaßnahmen und Einfuhrvorschriften geschaffen.
Die Pflanzenschutzdienste bzw. -ämter geben Auskunft darüber, für welche Länder, ab welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang der IPPC-Standard gilt.

Welche Inhalte müssen laut ISPM 15 aufgedruckt werden?

Verpackungsmarkierung:
Die Kennzeichnung muss an zwei gegenüberliegenden Seiten der Verpackung dauerhaft und gut lesbar angebracht sein.

Diese setzt sich zusammen aus:
- der Länderkennung nach ISO 3166 (z. B. DE für Deutschland),
- der Kennung für die Region (z. B. NW für Nordrhein-Westfalen) sowie
- einer Registriernummer, die durch das regionale Pflanzengesundheitsamt dem Packmittelhersteller, dem Verpacker oder dem Versender vergeben wird.

Je nach Behandlungsmethode wird das Kürzel HT (Hitzebehandlung) oder MB (Begasung mit Methylbromid) angegeben.
Gegebenenfalls ist die Angabe DB (debarked) für entrindet hinzuzufügen.

Die ISPM 15 gilt nur für Vollholz. Ausgenommen sind Holzwerkstoffe und Vollholz dünner als 6 mm (in Übereinstimmung mit dem Harmonisierten System der EU).

» Weitere Informationen zum Thema "Kennzeichnung auf Holz"